12. 11. 2024 Auflassung und Messungsanerkennung
Am 16. Dezember 2022 hatten Herr Mainz als Verkäufer unseres Viertelhauses und unser leider verstorbene 1. Vorsitzende Wolfgang Kaever sowie unser Kassierer Hans Benno Kaulard beim Notar Dr. Kruse den Kaufvertrag für das Viertelhaus geschlossen.
Alle Beteiligten dachten damals, dass es einfach ist diese Teilparzelle zu vermessen und ins Kataster einzutragen, zumal sich an der Bausubstanz nichts geändert hat.
Unsererseits wurde seinerzeit das Vermessungsbüro Steffens damit beauftragt. Es stellte sich aber heraus, dass dieses Unterfangen nicht so einfach war. Dadurch, dass wir das Haus als Viertelhaus nutzen wollen, mussten eine Abstandsflächen, eine Freiflächenbaulast, eine Vereinigungsbaulast, eine Verpflichtungserklärung wegen der vorhandenen Fenster, sowie eine weitere Verpflichtungserklärung für den 2 Rettungsweg, sowie ein Abweichungsbescheid genehmigt bzw erlassen werden. Selbstverständlich war zur Erlangung dieser Dinge auch noch ein Brandschutzgutachten nötig.
Allein diese Genehmigungen haben eine Menge Zeit, unzählige Termine und natürlich auch noch eine Menge Kosten (€ 11.698,16) mit sich gebracht. Diese Kosten waren deutlich höher als der Kaufpreis.
Am 12.11.2024 war es nach 698 Tagen so weit, dass sich der Verkäufer, unser 1. Vorsitzender und unser Kassierer im Büro des neuen Notars Herrn Thomas Klosky in Konzen getroffen haben, um dort die Auflassung und Messanerkennung zu unterschreiben, so dass nun die ISG Monschau gem. e.V als Besitzer des 111 m² großen Grundstücks im Grundbuch beim Amtsgericht Monschau eingetragen werden kann.
Die Adresse unseres Viertelhauses lautet Kirchstraße 30
https://www.isgmonschau.de/unser-projekt-das-viertelhaus.html